Bei der Techniker Krankenkasse ist der BfDI recht zahnlos
Ich hatte am 2.12. eine Beschwerde über die Techniker Krankenkasse eingereicht. Ich war und bin der Meinung das die TK gegen die DSGVO verstößt weil die Datenschutzerklärung falsch ist.
Die gute Nachricht für mich ist, das mir der BfDI am 17.12 in diesem Sachverhalt zustimmt.
Ich habe Ihre Anfrage zum Anlass genommen mir den Sachverhalt genauer anzuschauen und bin zu dem Ergebnis gekommen, dass Ihre Aussagen auf den ersten Blick zutreffend sind. Eine IP-Adresse stellt ein personenbezogenes Datum dar und die simple Auslieferung der Website an die aufrufende IP-Adresse, lässt bei erster Betrachtung den Schluss zu, dass eine Verarbeitung von personenbezogenen Daten dadurch stattfindet. Somit müssten allgemeine Betroffenenrechte in der Datenschutzerklärung aufgeführt werden.
Die Techniker Krankenkassen verstößt also gegen die DSGVO weil die Nutzer nicht auf die Betroffenenrechte hingewiesen werden.
Bei den weiteren Schritten des BfDI bin ich mir aber nicht so sicher ob das eine gute oder schlechte Nachricht ist
Ich werde mich diesbezüglich an die verantwortliche Stelle wenden und eine Überprüfung der Datenschutzerklärung verlangen. Diesbezüglich bedanke ich mich daher für die Eingabe.
Hm…. Also wenn eine große Organisation wie die Techniker Krankenkassen mit all den Anwälten und einer enormen Verantwortung für den Schutz von Gesundheitsdaten die DSGVO missachtet kommt vom BfDI nur ein kleines “Dududu”. Ob man mit so einer zahnlosen Arbeitsweise dem Datenschutz den notwendigen Respekt bei den Firmen einflössen kann erscheint mir fraglich. Die Datenschutzerklärung ist auch immer noch falsch. Dauert wahrscheinlich recht lange bis man bei der TK jemanden findet der das kann.
Die gute Nachricht scheint zu sein. Leute bei der Datenschutzerklärung braucht Ihr es nicht so genau zu nehmen. Wenn es falsch ist bekommt Ihr nur einen kleinen Hinweis vom Datenschutzbeauftragten.