Eine Beschwerde beim BfDI über die Techniker Krankenkasse
Meine erste Beschwerde bei Bundesdatenschutzbeauftragten ist raus. Wenn man sich mit den Datenschutzerklärungen von Webseiten etwas auskennt muss man ja schon manchmal lachen was da so im Browser erscheint. In den meisten Fällen ist dieser Erklärungen mehr oder weniger sinnvolle Ergebnisse von automatischen Generatoren die teilweise schon arg veraltet sind.
Das sich aber eine Organisation wie eine Krankenkasse nicht mal an den einfachsten Regeln halten kann finde ich schon erschüttert. Fehlende Kenntnisse in der Datenschutzerklärung machen ein schon etwas misstrauisch wie es um den Rest der Datenschutz bei der TK steht.
Bei meiner Recherche zum eRezept bin ich auch über die Webseite das-erezept-deutschland.de gestolpert die von der Techniker Krankenkasse betrieben wird.
Dort steht in der Datenschutzerklärung
1.1 Umfang der Verarbeitung personenbezogener Daten Soweit auf dieser Website personenbezogene Daten erhoben werden, erfolgt dies entweder aufgrund Ihrer ausdrücklichen Einwilligung, (Art.) 6 Abs. 1 S. 1 lit. a DSGVO, zur Erfüllung rechtlicher Verpflichtungen, denen die TK unterliegt, (Art.) 6 Abs. 1 S. 1 lit. c DSGVO, zur Wahrnehmung von Aufgaben im öffentlichen Interesse oder in Ausübung öffentlicher Gewalt, die der TK übertragen wurde, (Art.) 6 Abs. 1 S. 1 lit. e DSGVO, oder zur Wahrung berechtigter Interessen der TK, (Art.) 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO. Die Daten werden solange gespeichert, wie es für den jeweiligen Zweck der Erhebung erforderlich ist und soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungsfristen einer Löschung entgegenstehen. …. Bei dieser sogenannten „informatorischen Nutzung“ erheben wir ausschließlich die Daten, die Ihr Browser übermittelt, um Ihnen den Besuch der Website zu ermöglichen. Diese sind: IP-Adresse …. ….
Soweit so gut und Standard. Es gibt allerdings eine Pflicht zur Belehrung über die Widerspruchsrechte
Die betroffene Person muss spätestens zum Zeitpunkt der ersten Kommunikation mit ihr ausdrücklich auf das in den Absätzen 1 und 2 genannte Recht hingewiesen werden; dieser Hinweis hat in einer verständlichen und von anderen Informationen getrennten Form zu erfolgen
Das sind dann immer diese Aufzählungen über die Rechte. Nur die TK hat sich hier was ganz besonders exotisches und aus meiner Sicht falsches einfallen lassen
- Allgemeine Betroffenenrechte: Die Betroffenenrechte entfallen in diesem konkreten Fall, weil wir keine personenbezogenen Daten auf dieser Seite (eRezept) erheben.
Das ist aus meiner Sicht falsch. Es werden mit den IP Adressen personenbezogene Daten erhoben. Damit ist die Datenschutzerklärung falsch und durch das Weglassen des Hinweises auf die Betroffenenrechte ein Verstoß gegen die DSGVO.
Mal sehen wie der BfDI das sieht.
(Warum ich allerdings eine Brief per Post bekomme obwohl ich EMail ausgewählt habe verstehe ich nicht.)