CCC Kongress: Trojaner-Blindflug [29c3]
Unbedingt Ansehen wenn man ein geringes Interesse an der Verwendung von Trojanersoftware der Strafverfolger hat. Eine Art Fortsetzung des letzten Jahres.
Für mich sehr wichtig die Beschreibung der Unterscheidung zwischen Abhören der Kommunikation (Quellen TKÜ) und der Online Durchsuchung die nur in extrem schweren Deliktsfällen verwendet werden darf und die momentan vorhandene Differenz zwischen politischer und juristischer Bewertung der Gesetzeslage.
Es gibt sogar ein ausdrückliches Lob für die Integrität des Generalbundesanwalts Range
Der Vortrag endet mit aus meiner Sicht berechtigten Forderung auf eine Infiltration von privaten IT Systeme ganz zu verzichten oder wenn überhaupt nur mit einer heute nicht vorhandenen klaren Rechtsgrundlage.