E-Postbrief der deutschen Post - nicht so sicher wie ein echter Brief
Also wie schon bei ELENA wird auch bei der Post mit dem Punkt Sicherheit "ein wenig" ungenau umgegangen.
Aus den AGBs
9.1 Grundsätzlich werden alle E-POSTBRIEFE verschlüsselt verschickt (Portalverschlüsselung), d. h. die elektronischen Nachrichten werden innerhalb einer gesicherten Leitung transportiert. Die Verbindungsstrecke vom Anwender zum E-POSTBRIEF System ist verschlüsselt. Auch die Ablage erfolgt verschlüsselt. Absender und Empfänger können somit sicher sein, dass der Schriftwechsel nicht von unberechtigten Dritten eingesehen oder gar verändert werden kann.
Irgendwo auf dem Weg muss dann doch die Nachricht entschlüsselt werden. Wie sonst könnte man
dies machen?
9.3 Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass die Deutsche Post AG mit dem E-POSTBRIEF zum Telekommunikationsdiensteanbieter wird und somit den speziellen gesetzlichen Vorgaben, z. B. des TKG und TKÜV, unterliegt. Folglich ist sie im Rahmen der engen gesetzlichen Vorgaben zur Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung zur Herausgabe einer Nachricht – ggf. unverschlüsselt – vor allem an Verfassungsschutzbehörden verpflichtet.
Also was denn nun? Wenn ich die Post mal als einen unberechtigten Dritten auffasse. Die Post ist in Ihren AGBs schon verdächtig ungenau. Ein unberechtigter Dritter (nämlich die Post) kann die Mail einsehen