Kommunale Corona Verantwortungslosigkeit in Meckenheim
Das man in “Birgits Frittenbude” etwas überfordert sein könnte den 3G Status von Kunden zu prüfen könnte ich vielleicht (aber eigentlich auch nicht mehr) verstehen.
Wenn aber die Mitarbeiter der Stadtverwaltung selbst es nicht gebacken bekommen das vernünftig zu prüfen bin ich erschüttert.
In Meckenheim haben wir einen absoluten Höchststand der täglichen Neuinfektionen und im Kreis eine 7 Tage Inzidenz von knapp 250.
Gestern habe ich als angemeldeter Besucher an einer Ausschusssitzung des Rates teilgenommen. Es wird sowohl auf der Webseite als auch in der Beschilderung darauf hingewiesen das der 3G Status geprüft wird. Man wird auch gebeten die Zertifikate bereit zu halten.
Das die Abstände in der Besucherschlange nicht eingehalten und durchgesetzt werden ist dann allerdings das kleinste Problem, denn eine Prüfung der Impfzertifikate finden nicht statt.
Weder werden wie notwendig und vorgeschrieben die Zertifikate mit der CovPassWarnApp geprüft (Hinweis: das steht sogar neben dem Zertifikat in der App das die zu geschehen hat) noch wird geprüft ob das (hoffentlich) gültige Zertifikat zu dem Besucher gehört (Identitätsprüfung). Und das nicht nur nicht bei den Damen und Herren des Rats sondern auch nicht bei einer zweistelligen Anzahl von Besuchern.
Macht man die Sitzungsleitung auf diesen Corona Verstoß aufmerksam wird einem mitgeteilt, das man dies beim nächsten Mal besser machen würde und die illegale Zusammenkunft eines Regierungsorgans wird einfach fortgesetzt. Auch bei den anderen Ratsmitglieder scheint es kein Problem zu sein das die gesetzlichen Vorgaben wohl nur für andere aber nicht für sie selbst gelten.
Wenn schon der Rat die Regeln bei sich nicht durchsetzt dann kann ich mir vorstellen wie das bei den Kontrollen aussehen wird.
Einfach nur verantwortungslos. Aber was erwarte ich schon ein einer kommunalen Verwaltung die den Schutz der Schüler durch Luftfilter bei Inzidenzen von über 500 in der Altersgruppe als nicht notwendig erachtet.
Ach und Birgit aus der Frittenbude muss für so etwas ab heute übrigens 2000 Euro Strafe zahlen.
Unterlassen der erforderlichen Kontrollen der Test- und Immunisierungsnachweise bzw. Zugangsgewährung für Personen zu einer Einrichtung oder einem Angebot, obwohl diese nicht in der in § 4 Abs. 1-3 vorgeschriebenen Weise immunisiert sind bzw. über den dort geforderten Testnachweis verfügen