Präventiver Einsatz von Staatstrojaner

soll heute beschlossen werden. Ich bin langsam etwas ratlos das so ein wichtiges Thema keine Öffentlichkeit findet.

Die Einführung einer Befugnis zur präventiven Telekommunikationsüberwachung ist kriminaltaktisch insbesondere bei der Bekämpfung der Schleusungskriminalität sowie bahnpolizeilich relevanten banden- und gewerbsmäßig begangenen Straftaten geboten. Regelmäßig werden etwa Personen durch Schleuserorganisationen unter bewusster Inkaufnahme von Gefahren für Leib und Leben nach Deutschland geschleust, z. B. in geschlossenen Behältnissen. Die Bundespolizei enthält in etwa 20 Fällen pro Jahr Hinweise auf derartige Behältnisschleusungen. Ferner kommt es jährlich zu durchschnittlich etwa 70 Ankündigungen von Anschlägen gegen Anlagen der Eisenbahnen oder von Flughäfen. Hier kommt einem schnellen Erkennen sowie einer zügigen Intervention entscheidende Bedeutung bei der Abwehr dieser Gefahren zu. Die präventive Telekommunikationsüberwachung soll hier eine Erkenntnislücke der Bundespolizei schließen und sich gegen Personen richten, gegen die noch kein Tatverdacht begründet ist und daher noch keine strafprozessuale Maßnahme nach § 100a StPO angeordnet werden kann

Im Klartext: man möchte in der Lage sein “spontan” mal eben eine Trojaner Software auf die Geräte von Personen zu installieren bei denen man noch nicht mal das Recht auf eine Telefonüberwachung hätte da der Verdacht nicht ausreichend begründet ist.

Ich greife einfach mal die Stellungnahmen des Bundesbeauftragten für den Datenschutz heraus:

Das beschädigt den Rechtsstaat. Aufgrund der mangelhaften Umsetzung meiner Befugnisse in nationales Recht halte ich ein Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission gegen die Bundesrepublik Deutschland für möglich.

Was kann da schon schief gehen. Oh wait, haben wir nicht gerade eine Folge von Einzelfällen von rechtsradikalen Netzwerken in der Polizei?

Gesetzesänderung für einen Staatstrojaner