Qualitätsgesetzgebung vom feinsten

Ein Paradebespiel für gut durchdachte Gesetztesentwürfe. Der Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Erhöhung der Sicherheit informationstechnischer Systeme ist heute von unserem Heimat Horst herausgegeben worden. Er umfasst ca 90 Seiten und enthält echte Perlen.

Dieser Gesetzentwurf ist innerhalb der Bundesregierung noch nicht abgestimmt. Zu den Bestimmungen besteht noch Diskussions- und Anpassungsbedarf

Da ist bei 90 Seiten und zu erwartendem Diskussionsbedarf eine Frist für Stellungnahmen von 2 Tagen vielleicht etwas stramm gedacht.

Aber auch bei den Kosten für die Unternehmen kann man diese zwar schon mit

einmaligen Personalkosten in Höhe von ca. 69.654 Euro, jährlichen Personalkosten in Höhe von ca. 2.913.022 Euro und jährlichen Sachkosten in Höhe von rund 6 Millionen Euro.

recht genau bestimmen. Muss allerdings eingestehen das es mit dieser recht genauen Abstimmung noch etwas Unsicherheiten gibt

Die Ermittlung des Erfüllungsaufwands für die Wirtschaft ist von deutlichen Unsicherheiten geprägt, da zu einer Reihe von Vorschriften noch untergesetzliche Ausführungen erforderlich sind und die von der Wirtschaft genutzte IT nur in Teilen bekannt ist.

Ok. Das bedeutet man hat keine Ahnung wie die Wirtschaft das umsetzen könnte kann aber schon auf den Euro genau sagen was es kostet. Die müssen wohl eine Glaskugel haben.

Ich muss zugeben bei so einem Unsinn erwarte ich auf den folgenden 90 Seiten nichts wirklich gutes mehr.

Referententwurf 2. IT Sicherheitsgesetz