Wann darf man einen Personalausweis kopieren?
Ich wusste schon länger das man seinen Personalausweis nicht einfach so kopieren sollte oder darf.
Hier gibt es endlich mal eine verständliche Übersicht wann es zulässig ist und was eventuell geschwärzt werden sollte
Generell gilt
Grundsätzlich sind Sie nicht verpflichtet, eine Kopie Ihres Ausweises vorzulegen oder anderen zu überlassen. Nach § 20 Absatz 2 des Personalausweisgesetzes dürfen nur Sie selbst oder andere Personen mit Ihrer Zustimmung eine Ausweiskopie anfertigen. Diese muss eindeutig und dauerhaft als Kopie erkennbar sein. Mit Blick auf den Grundsatz der Datenminimierung ist aber immer zu fragen, ob es unbedingt einer Kopie des Ausweises bedarf.