Gefängniszellen brauchen keine Rauchmelder
Ich habe mich schon häufiger gefragt wie es immer wieder zu den Toten durch Brände in den Gefängnissen kommen kann. Wir haben doch inzwischen eine Rauchmelderpflicht.
Eine FragdenStaat Anfrage brachte mir jetzt eine Erklärung.
Nach Landesbauordnung NRW sind für Schlafräume Brandmelder verpflichtend. In Justizvollzugsanstalten scheinen Brandmelder in den Schlafräumen der Häftlinge nicht vorgeschrieben zu sein.
Die Rauchmelderpflicht gibt es nur für Wohnungen. Und Gefängnisszellen sind keine Wohnungen.
Demnach wird der Begriff Wohnnutzung durch die Kriterien einer auf Dauer angelegten Häuslichkeit, der Eigengestaltung der Haushaltsführung und des häuslichen Wirkungskreises sowie der Freiwilligkeit des Aufenthaltes definiert. Diese Voraussetzungen liegen bei der Unterbringung in einer Häftlingszelle nicht vor.
Schon pervers was sich manche Behörden so ausdenken.