DSGVO: Fotos bei Veranstaltungen
Interessant. Dieser Autor vertritt die vermutlich schlüssige Auffassung das es nach der neuen DSGVO besser ist nur einen Hinweis auf mögliche Fotos mit einem berechtigten Interesse zu geben statt eine Einwilligung einzuhohlen.
Veranstaltern ist in Zukunft zu empfehlen, Fotos und Videos nicht mehr auf der Basis von Einwilligungen anzufertigen und zu veröffentlichen und sich stattdessen auf „berechtigte Interessen“ zu stützen.