Nein, unsere Behörden handeln nur nach Recht und Gesetz
und wenn nicht kann man Gesetzesbrüche ja nachträglich legitimieren.
Worum geht es diesmal? In einer Pressemittleiung gibt das Bundesverfassungsgericht bekannt:
In einem Normenkontrollverfahren auf Antrag des Berliner Senats hat der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts mit heute veröffentlichtem Beschluss die Löschung der im Rahmen des Zensus 2011 erhobenen Daten vorläufig gestoppt.
Was ist passiert? Es gab einen “Zensus” mit dessen Ergebnis das Land Berlin nicht einverstanden ist und dessen Daten eigentlich schon gelöscht sein müssten. Im Gesetz über den registergestützten Zensus im Jahre 2011 stand im §19
Die Erhebungsunterlagen sind nach Abschluss der Aufbereitung des Zensus, spätestens vier Jahre nach dem Berichtszeitpunkt zu vernichten.
Berichtszeitpunkt war de 9. Mai 2011 und nach Adam Riese hätten also alle Daten eigentlich bis zum 9.5.2015 gelöscht sein müssen. Jetzt könnte man die Einsprüche aber nicht mehr prüfen wenn die inzwischen illegal gespeicherten Daten gelöscht werden.
Was also tut man: Illegale Daten nachträglich zu legalen Daten erklären.
Vor allem diese Formulierung gibt mir zu denken
Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts beruht auf einer Folgenabwägung: Die längere Datenspeicherung führt zu einer Vertiefung des Eingriffs in das Recht der betroffenen Bürgerinnen und Bürger auf informationelle Selbstbestimmung, der jedoch von verhältnismäßig geringem Gewicht ist. Demgegenüber haben die Vorteile, die die einstweilige Anordnung für die Rechtsschutzmöglichkeiten der Gemeinden mit sich bringt, ein erheblich höheres Gewicht.
Für mich heißt das: Wenn die staatlichen Behörden Mist bauen kann man schon mal die Gesetze missachten und den gesetzlich verankerten Datenschutz mal so außer Kraft setzten.