Landesverrat ist nicht lustig
Generalbundesanwalt hätte eh zurücktreten müssen, auch wenn er nicht heute von seinem Chef in den einstweiligen Ruhestand versetzt worden wäre.
Zum einen darf man einfach nicht berechtigt oder unberechtigt seinem Chef gegen das Schienbein treten wie er das heute in einer Pressemitteilung gemacht hat.
Auf Ermittlungen Einfluss zu nehmen, weil deren moegliches Ergebnis politisch nicht opportun erscheint, ist ein unertraeglicher Eingriff in die Unabhaengigkeit der Justiz.
Die Unabhängigkeit der Justiz wird in Deutschland durch die Unabhängigkeit der Richter sichergestellt (GG Artikel 97)
Die Richter sind unabhängig und nur dem Gesetze unterworfen.
Generalbundesanwälte sind politische Beamte
Der Generalbundesanwalt ist “politischer Beamter” (§ 54 Abs. 1 Nr. 5 BBG). Die beamtenrechtlichen Bestimmungen sehen vor, dass er sich in Erfüllung seiner Aufgaben in fortdauernder Übereinstimmung mit den für ihn einschlägigen grundlegenden kriminalpolitischen Ansichten und Zielsetzungen der Regierung befindet. Er kann jederzeit ohne nähere Begründung in den einstweiligen Ruhestand versetzt werden.
Von einem Eingriff in die Unabhängigkeit der Justiz kann also gar nicht die Rede sein.
Was ich aber viel schlimmer finde. Durch seinen völlig überzogenen Vorwurf des “Landesverrats” hat er diesen in der Tat schwerwiegenden Tatbestand vollkommen in das Lächerliche gezogen. Es ist heute “hipp” sich als “Landesverräter” zu bezeichnen. Es werden T-Shirts gedruckt, Buttons verteilt und Webseiten vergeben sich mit einem Qualitätsstempel “Landesverrat” ein positives Image.
Und das empfinde ich neben dem Angriff auf die Pressefreiheit als den zweiten Skandal.