BND: Wackelt jetzt der Schwanz mit dem Hund?

Die heutige Nachricht zu der Weigerung der Regierung die NSA Spähliste dem Parlamentarischen Kontrollgremium vorzulegen lässt mich an dem gesetztes treuen Verhalten der BND Mitarbeiter zweifeln.

Ich bin zwar kein Jurist, aber vielleicht findet sich ja jemand der diese Schlussfolgerung widerlegt.

Die Mitarbeiter des BND sind Beamte und haben einen Eid auf die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland abgelegt:

Ich schwöre, das Grundgesetz und alle in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Gesetze zu wahren und meine Amtspflichten gewissenhaft zu erfüllen, so wahr mir Gott helfe.

In Artikel 20 steht:

Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt. Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden. Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.

Der Bundestag kontrolliert die Regierung bundestag.de

Der Bundes-Tag macht nicht nur Gesetze. Er passt auch auf, was die Bundes-Regierung macht. Er kontrolliert also die Bundes-Regierung

Da wir geheime Geheimdienste brauchen werden die Geheimdienste von einem besonderen Gremium des Bundestage kontrolliert. PKGr

Das Parlamentarische Kontrollgremium (PKGr) ist für die Kontrolle der Nachrichtendienste des Bundes zuständig und überwacht den Bundesnachrichtendienst (BND), den Militärischen Abschirmdienst (MAD) und das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV). Die Bundesregierung ist nach dem Kontrollgremiumgesetz dazu verpflichtet, das PKGr umfassend über die allgemeinen Tätigkeiten der Nachrichtendienste und über Vorgänge von besonderer Bedeutung zu unterrichten. Das PKGr kann von ihr außerdem Berichte über weitere Vorgänge verlangen.

Und jetzt kommt es. Aus der Süddeutschen Zeitung von heute

Nach einer völkerrechtlichen Vereinbarung darf Geheimdienstmaterial der Vereinigten Staaten nur mit deren ausdrücklicher Zustimmung an Personen weitergeleitet werden, die nicht der Regierung angehören.

Wie kann also ein Beamter, der geschworen hat sich von einem Gremium kontrollieren zu lassen, Informationen annehmen die er genau diesem Kontrollgremium nicht geben darf? Müsste er nicht diese Taten nach seinem Amtseid nicht verweigern?

Wo ist mein Denkfehler?