Herr Gröhe scheitert zum Glück erst mal mit seiner "Hebammenrettung"
im Bundesrat
Der Bundesrat unterstützt das Anliegen der Bundesregierung, eine dauerhafte und tragfähige Lösung zur Sicherstellung einer bedarfsgerechten Versorgung der Versicherten durch freiberuflich tätige Hebammen zu finden. Der Bundesrat hegt jedoch Zweifel daran, dass der in einem neuen § 134a Absatz 5 SGB V vorgesehene begrenzte Ausschluss der Regressforderungen der Kranken- und Pflegekassen tatsächlich dazu geeignet ist, die Berufshaftpflichtversicherung für freiberuflich tätige Hebammen bezahlbar zu machen und die Angebotsseite des Versicherungsmarktes nachhaltig zu beleben
und ….
Daher verweist der Bundesrat auf seine in der 924. Sitzung am 11. Juli 2014 gefasste Entschließung (vgl. BR-Drucksache 265/14 (Beschluss)) und hält an der darin formulierten Bitte an die Bundesregierung fest, aa) eine Versicherungslösung für Haftpflichtschäden bei der Geburtshilfe durch Hebammen zu entwickeln, die unter anderem durch eine breite Einbeziehung sowie gegebenenfalls einer öffentlich-rechtlichen Absicherung der Risiken der derzeitigen Prämiendynamik entgegenwirkt und eine zusätzliche Belastung der Beitragszahler zur gesetzlichen und privaten Krankenversicherung vermeidet