Ich will ja nicht sagen aber,
das dem Atomausstieg in Deutschland die Rechtsgrundlage fehlt war doch eigentlich nicht schwer zu erraten. Heute kam die Entscheidung
Das Land Hessen muss an den Energiekonzern RWE voraussichtlich Schadenersatz in dreistelliger Millionenhöhe zahlen, weil es 2011 nach dem Reaktorunfall im japanischen Fukushima die vorübergehende Abschaltung des Atomkraftwerks Biblis angeordnet hatte. Die vorübergehende Stilllegung des Blocks A und die endgültige Abschaltung des Blocks B seien nicht rechtmäßig angeordnet worden, urteilte das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. Dem Beschluss zufolge fehlte dem Land die Rechtsgrundlage für solch eine Anordnung (Az. 7 B 18.13).
Schon 2011 fragte ich nach der politischen Enteignung. Welchen der politischen Entscheidungsträger können wir jetzt eigentlich auf Schadensersatz verklagen?
Wir werden schon von richtigen Spezialisten regiert. Mann oh Mann.