Vorratsdatenspeicherung - den ersten scheint der Webfehler aufzufallen

In einer Anfrage zu den sogenannten "Enkeltrickbetrug in Baden-Württemberg" hat das Innenministerium natürlich mal wieder die Forderung nach einer Grundgesetzkonformen Vorratsdatenspeicherung aufgestellt.

Vor diesem Hintergrund weisen die Staatsanwaltschaften und Polizeidienststellen
des Landes darauf hin, dass zur Verbesserung der Aufklärungsmöglichkeiten ge-
rade in dem angefragten Kriminalitätsbereich eine rechtliche Verpflichtung zur
Speicherung von Verbindungsdaten, die in Einklang mit dem Urteil des Bundes-
verfassungsgerichts zur Vorratsdatenspeicherung steht, erforderlich ist.

Aber dies scheint doch nur begrenzt zu helfen, denn und jetzt bitte festhalten

Der Auslandsbezug der Taten sowie der Umstand, dass für die Taten häufig wechselnde Mobiltelefone mit unter falschen Personalien erworbenen Prepaid-Karten verwendet werden, dürfte auch künftig die Ermittlungen erschweren.

Nein, wirklich, echt. Boah. Das ist ja ganz was Neues. Die Prepaid Karten, die kann man sogar nicht nur unter falschen Personalien erwerben sonder teilweise sogar ganz ohne.

Das ist leider ein alter Hut (z.B. September letzten Jahres beschrieben) und vom c't Magazin schon im März 2010 berichtet.

Aber anstatt sich endlich mal daran zu machen und überhaupt die Vorraussetzungen für eine effektive Vorratsdatenspeicherung zu schaffen gehen 2 Jahre ins Land in denen man einfach sinnlos weiter palavert.

Übrigens: ein nettes Detail in der Anfrage aus Baden Württemberg.

Fragen:

welche Personengruppen (Alter, Geschlecht) von solchem „Enkeltrickbetrug“ in besonderem Maße betroffen sind

Und die Antwort:

Die bisherigen Ermittlungsverfahren belegen jedoch, dass es sich bei den Opfern vorwiegend um
betagte Menschen handelt, wobei der Anteil der Seniorinnen überwiegt.

Na das überrascht mich nicht. Mit Enkeln kann man wohl nur Senioren reinlegen.