BKA Logik bei der Vorratsdatenspeicherung

Das BKA hat eine Untersuchung zum "Stand der statistischen Datenerhebung im BKA zu den Auswirkungen des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zu Mindestspeicherfristen“ veröffentlicht. Gefordert wird  ja eine Vorratsdatenspeicherung auf 6 Monate für Telefon und Internetverkehr.

In dem einjährigen Erhebungszeitraum von März 2010 bis April 2011 wurden 5082 Auskunftsersuchen erfasst. 90% der Anfragen galten der Ermittlung eines Benutzers hinter einer IP Adresse. Telefon scheint nicht wichtig zu sein. Könnte man also auch weg fallen lassen. Warum Daten speichern die die Polizeibehörden eh nicht interessiert?

Dann betrachten wir mal die 4584 Anfragen zu Kundendaten hinter IP Adressen. Vielleicht sollten sich die Polizeibehörden mal mit normalen Werkzeugen wie Tor befassen. Wenn ein Krimineller so doof ist solche Technologien nicht zu benutzen wird das mit Sicherheit nicht sein einziger Fehler sein. Und gerade die 70% der Fälle von Computerbetrug und Kinderpornografie werden solche Mittel kennen.

Wenn man also feststellt das hauptsächlich Internetzugangsdaten angefragt werden von den zu erwarten ist das sie nicht die richtigen Ergebnisse liefern kann man das ganze auch bleiben lassen.

Ein derartiger Eingriff in die Privatsphäre aller Bürger sollte schon mehr bringen als einen gelegentlichen Zufallstreffer.

Ach so und besonders putzig fand ich diese Schlussfolgerung: All diese Fälle konnten nicht gelöst werden weil es keine Auskunft gab. Sonst wären sie auf jeden Fall gelöst worden. Ganz sicher....
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